Compliance
Compliance Vorfälle melden
Unsere Unternehmensphilosophie strebt kontinuierlich danach, sowohl unseren eigenen Standards als auch den Erwartungen unserer Geschäftspartner gerecht zu werden. Deshalb optimieren wir fortlaufend unsere Abläufe und unser Verhalten gemäß geltenden Gesetzen und internen Richtlinien.Es ist unser Anliegen, sämtliche Mitarbeiter, Geschäftspartner und andere involvierte Parteien zu ermutigen, festgestellte Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder interne Richtlinien, sei es vermutet oder konkret, an uns zu melden – gleich ob mit persönlicher Identifikation oder anonym. Dieser offene Austausch ist entscheidend, um kontinuierlich Verbesserungen voranzutreiben.Über den nachfolgenden Link auf https://scaltel.integrityline.app/ oder Klick auf den untenstehenden Button, besteht die Möglichkeit, Meldungen anonym oder unter Nennung der eigenen Kontaktdaten zu übermitteln. Dieses Instrument ermöglicht zudem die Kommunikation mit anonymen Hinweisgebern. Meldungen können in Deutsch oder in Englisch erfolgen.Unkompliziert & Anonym
So funktioniert die Meldefunktion
Nachdem Meldungen per E-Mail, auf dem Postweg oder über das Meldetool bei uns eingegangen sind, erfolgt innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung des Eingangs. Die Information an den Hinweisgeber bezüglich weiterer Schritte erfolgt spätestens innerhalb von 3 Monaten. Falls gewünscht, kann auch eine persönliche Zusammenkunft auf Anfrage des Hinweisgebers arrangiert werden.
Bei einer anonymen Meldung ergreifen wir keine Maßnahmen, die darauf abzielen, die Identität des Meldenden offenzulegen. Das Meldetool ist technisch so konfiguriert, um eine Rückverfolgung des Absenders einer anonymen Meldung, einschließlich der IP-Adresse, unmöglich zu machen.
Eingehende Meldungen sowie daraus abgeleitete interne Ermittlungen, ggf. die Einschaltung von Behörden und abgeleitete Maßnahmen werden durch den Compliance Officer umfassend, aber vertraulich dokumentiert. Behörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft und/oder Aufsichtsbehörden werden nach Sachverhaltsermittlung und bei Bedarf eingeschaltet.
Wissenswertes
Unser Versprechen
SCALCOM sichert zu, dass keinerlei Maßnahmen wie Kündigung, Degradierung, Suspendierung, Bedrohung, Belästigung oder jegliche Form der Diskriminierung gegen eine Person aufgrund einer wohlwollenden Meldung ergriffen werden. Es wird keinerlei Art von Sanktionen gegen die Person verhängt, die in gutem Glauben eine Meldung erstattet. Dies bleibt jedoch unter Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen, wie beispielsweise § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GWB oder Vorgaben im Kartellrecht zur Selbstreinigung.
Alternative Meldewege
Personen, die Hinweise geben möchten, haben neben den internen Stellen auch Zugang zu externen Meldemöglichkeiten. Dies umfasst die Möglichkeit, Meldungen an die zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ), an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Bundeskartellamt und an Meldestellen bei europäischen Institutionen wie OLAF und ESMA zu richten.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Michael Fochtmann
Compliance-Beauftragter